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CorAd Group - die deutsche Steuer- und Wirtschaftskanzlei in London
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 Geschäftsbedingungen

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1.

Definitionen

1.1

“CorAd” meint die CorAd Group Limited, eine nach englischem Recht organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Satzungssitz in 36 Old Jewry, London EC2R8DD, Großbritannien, Companies House Registrar Nr. 8285628 [Gesellschaftsregister für England und Wales]

1.2

“Assoziierte Partner” meint alle von CorAd benannten Personen, Unternehmen und Gesellschaften, die jeweils als Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer, Verwaltungsdirektor [Company Secretary], stellvertretender Verwaltungsdirektor, Manager, Partner, Buchhalter, Steuerberater, Treuhänder, Protektor, Zeichnungsberechtigter für Bankkonten, sonstige Führungskräfte, Vermögensverwalter, Zustellungsbevollmächtigter, Bereitstellender eines Satzungssitzes oder einer Korrespondenzadresse für Rechtsdienstleistungen, oder eingetragener Anteilseigner der juristischen Person (wie nachfolgend definiert) ernannt werden können sowie deren Angestellte und alle Gesellschaften unter ihrer direkten oder indirekten Kontrolle und deren Führungskräfte und Angestellten (Der Begriff schließt alle Genannten ein.).

1.3

“Juristische Person” meint eine Gesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere von CorAd auf Wunsch des Kunden (wie nachfolgend definiert) gegründete und/oder verwaltete juristische Person oder juristisches Gebilde.

1.4

“Leistungen” meint die Erbringung seitens der CorAd von Management-, Verwaltungs-, Buchführungs und / oder anderer vom Kunden oder den Kundenbeauftragten (wie nachfolgend definiert) gewünschten Leistungen und alle sonstigen seitens der CorAd mit dem Zweck erbrachten Leistungen, die juristische Person im Land ihrer Gründung oder Errichtung geschäftsfähig (in good standing) zu erhalten.

1.5

“Kunde” meint bei einer Gesellschaft oder anderen juristischen Person den bzw. die wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person und bezieht sich im Falle natürlicher Personen auch auf deren Erben, persönlichen Vertreter und Beauftragte. Falls es sich um mehrere Personen handelt, bezieht sich der Begriff auf alle insgesamt, einschließlich ihrer Hinterbliebenen und deren jeweiliger Erben, persönlichen Vertreter und Rechtsnachfolger.

1.6

“Handlungsbevollmächtigter” meint eine Person, die schriftlich vom Kunden ermächtigt wird, Anfragen oder Anweisungen an CorAd zu erteilen und Mitteilungen der CorAd im Zusammenhang mit der juristischen Person entgegenzunehmen.

1.7

“Kundenbeauftragte ” meint Personen, die nicht assoziierte Partner der CorAd sind und jeweils als Handlungsbevollmächtigter als Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer, als Verwaltungssekretär, stellvertretender Verwaltungssekretär, Manager, Gesellschafter, Buchhalter, Steuerberater, Treuhänder, Protektor, Zeichnungsberechtigter für Bankkonten, sonstige Führungskräfte, Empfänger einer Handlungsvollmacht, Geschäftsverwalter, Zustellungsbevollmächtigter, Bereitstellender eines Satzungssitzes oder einer Korrespondenzadresse für Rechtsdienstleistungen oder eingetragener Anteilseigner der juristischen Person ernannt oder berufen werden können (Dieser Begriff schließt alle genannten ein).

1.8

“Geschäftsbedingungen” meint diese Geschäftsbedingungen bzw. die jeweils aktualisierten, auf CorAds Website (http://www.corad-group.com)  veröffentlichten Geschäftsbedingungen und beziehen auch alle anderen Bedingungen mit ein, die CorAd jeweils dem Kunden oder den Kundenbeauftragten mitteilt oder auf seiner Website publiziert. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden der CorAd sowie die Kundenbeauftragten.

1.9

“Höhere Gewalt” meint alle Ereignisse, die eine Vertragspartei davon abhalten, ihren Verpflichtungen ganz oder teilweise nachzukommen bzw. rechtzeitig nachzukommen, und die durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle entstehen bzw. darauf zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der so beeinträchtigten Vertragspartei liegen, einschließlich (ohne Einschränkung), Katastrophen, Krieg, Ausschreitungen, innere Unruhen, Terroranschläge, Explosionen, Computerausfall, böswillige Beschädigung, Brand, Flut oder Sturm.  

Keinesfalls bezieht sich Höhere Gewalt auf:  

(a) Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegung sowie andere Arbeitskonflikte; oder

(b) Handlungen, Gesetze und Bestimmungen einer staatlichen, einer überstaatlichen oder einer anderen zuständigen Behörde.

2.

Unzulässige Geschäfte und zustimmungspflichtige Aktivitäten

2.1

“Unrechtmäßige Aktivitäten” meint alle Aktivitäten, die weltweit an einem beliebigen Ort als illegal oder kriminell eingestuft werden und die, ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Terror, Drogenhandel, Geldwäsche, dem Erhalt von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten oder mit dem Handel mit Ländern einschließen, die zeitweise einem Embargo des Sicherheitsrates der Vereinigten Nationen, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Isle of Man oder eines ihrer Nachfolger oder ähnlicher internationaler Organisationen ausgesetzt sind.

2.2

“Unzulässige Personen” meint Personen:

2.2.1

denen es nach dem Gesetz eines beliebigen Landes aus beliebigem Grund untersagt ist oder denen anderweitig die Rechtsfähigkeit fehlt oder abgesprochen wurde, Vertragspartei zu sein;

2.2.2

die noch nicht entlastete Insolvenzschuldner sind oder anderweitig davon ausgeschlossen, als Geschäftsführer oder Führungskräfte (Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) tätig zu sein, oder die inhaftiert waren oder einer strafbaren Handlung überführt wurden (ausgenommen eines Verkehrsdelikts, das eine Strafe ohne Freiheitsentzug zur Folge hat);

2.2.3

denen nachgewiesen wurde, in Zivilverfahren betrügerisch oder unredlich gehandelt zu haben;

2.2.4

die ihren Wohnsitz in einem Land haben, das einer internationalen Restriktion oder einem Embargo ausgesetzt ist, einschließlich, jedoch ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, derer, die vom Sicherheitsrat der Vereinigten Nationen, von der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreichs, der Isle of Man oder von einem ihrer Nachfolger oder von ähnlichen internationalen Organisationen auferlegt werden;

2.2.5

die Regierungsbeamte oder Politiker sind.

2.3

“Unzulässige Aktivitäten” meint alle von CorAd nicht gebilligten oder nicht anerkannten Aktivitäten, einschließlich, jedoch ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, der Aktivitäten im Zusammenhang mit:

2.3.1

Waffen oder Munition;

2.3.2

käuflichem oder vertragsmäßigem Kriegshandwerk;

2.3.3

Sicherheits- und gegen Krawalle einzusetzende Ausrüstung, z.B. Betäubungsgewehre, elektronische Rückhalteeinrichtungen, CS-Gas und ähnliche Materialien, Pfeffersprays und ähnliche Mittel, die zu Übergriffen gegen die Menschenrechte führen oder zur Folter eingesetzt und anderweitig in offensiver Weise verwendet werden könnten;

2.3.4

technischen Überwachungs- und Abhörgeräten und Industriespionage;

2.3.5

gefährlichen oder schädlichen biologischen, chemischen oder nuklearen Stoffen, einschließlich Ausrüstung oder Maschinen zur Herstellung oder Handhabung derartiger Stoffe, sowie der Transport, die Handhabung, der Verkauf und die Entsorgung solcher Stoffe;

2.3.6

Menschen- oder Tierorganen, einschließlich Blut und Plasma;

2.3.7

dem Missbrauch von Tieren, Vivisektion sowie Tierversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Produkttestung;

2.3.8

Erbgut;

2.3.9

Adoptionsagenturen sowie Leihmutterschaft;

2.3.10

Übergriffen gegen Flüchtlinge und gegen die Menschenrechte;

2.3.11

Pornographie;

2.3.12

Drogenrequisiten;

2.3.13

der Beschaffung von Diplomen und Abschlüssen;

2.3.14

der Beschaffung von Kreditkarten;

2.3.15

Strukturvertrieb (Schneeballsysteme);

2.3.16

Religionen, religiöse Sekten und Wohlfahrtsorganisationen;

2.3.17

dem Anbieten und der Versorgung mit Rechts- oder Steuerberatung außer von Personen, die die erforderliche Qualifikation und, soweit zutreffend, die Genehmigung besitzen;

2.3.18

der Zurverfügungstellung von Treuhändern und Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und der Führung von Trusts, Gesellschaften und Unternehmen in Dienstleistungs- und Geschäftsbereichen, die in Konkurrenz mit der CorAd stehen könnten;

2.3.19

dem Handel oder anderen Aktivitäten in Verbindung mit Termingeschäften und anderen Derivaten oder Finanzinstrumenten, die eine offene oder unbegrenzte Belastung mit sich bringen;

2.3.20

allen Aktivitäten, die den Ruf der CorAd oder das Land der Gründung oder Errichtung der juristischen Person schädigen könnten.

2.4

“Zustimmungspflichtige Aktivitäten’ meint:

2.4.1

Finanzgeschäfte, die verbunden sind mit: der Beschaffung von öffentlichen Geldern, Investmentberatung der Allgemeinheit, Versicherungsgeschäften, dem Betreiben und der Verwaltung kollektiver Investmentpläne oder dem Management von Investmentplänen, deren auf diese Weise verwalteten Vermögenswerte nicht im Eigentum der juristischen Person enthalten sind.

2.4.2

Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie alle anderen Geschäftsaktivitäten, für die in jedem beliebigen Rechtssystem eine Genehmigung erforderlich ist.

2.4.3

Time-Sharing (Ferienwohnrechte)- und Ferien-Clubs.

2.4.4

Veröffentlichung einer juristischen Person und der CorAd-eigenen Anschriften mit Hilfe beliebiger Medien (einschließlich des Internet).

2.4.5

Annahme von Zahlungen via Internet für Produkte und Dienstleistungen.

2.4.6

Handel mit risikoreichen Produkten und Dienstleistungen oder mit Produkten und Dienstleistungen, die mit Betrug assoziiert werden können, wie z.B. Alkohol, Zigaretten, Tabak, Kunst, die Erbringung von Festnetz- und Mobiltelefonleistungen (einschließlich Rückrufnummern und Handel mit Mobiltelefonen oder SIM-Karten) und Computer-Chips.

2.4.7

Verwendung von Händlernummern für die Bearbeitung von Bestellungen über Kreditkarte.

2.4.8

Glücks- und Gewinnspiele.

2.4.9

Versandhandels- und Telefonhandelsprojekte.

2.5

Wird ein Kunde oder ein Kundenbeauftragter zur unzulässigen Person oder beteiligt sich an illegalen Aktivitäten oder die juristische Person beteiligt sich an illegalen oder unzulässigen Aktivitäten oder führt zustimmungspflichtige Aktivitäten durch, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung der CorAd einzuholen, kann die CorAd nach freiem Ermessen die Erbringung ihrer Leistungen umgehend abbrechen oder eine der unter den Klauseln 8.6 und 8.7 genannten Maßnahmen ergreifen.
 

3.

Gewährleistung

3.1

Diese Geschäftsbedingungen sind CorAds einzige Gewährleistung im Hinblick auf ihre Leistungen und wurden ausdrücklich an Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gegebenen Gewährleistungen, Zusicherungen und Bedingungen erstellt, einschließlich aller konkludenten Gewährleistungen hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich der Marktgängigkeit, des Informationsgehalts, der Nicht-Verletzung, der ungestörten Nutzung, u.a.m.

3.2

Der Kunde verpflichtet sich, gewährleistet und sichert der CorAd zu,

3.2.1

die volle Rechtsfähigkeit zu besitzen, um einen Vertrag mit der CorAd in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen abzuschließen sowie die juristische Person zu erwerben und die Leistungen zu erhalten.

3.2.2

wirtschaftlicher Eigentümer der juristischen Person zu sein.

3.2.3

nicht in treuhänderischer Eigenschaft für eine andere Person, ein anderes Unternehmen oder eine andere Gesellschaft in Hinsicht auf die juristische Person zu handeln oder dies zu beabsichtigen.

3.2.4

die Geschäftsbedingungen der CorAd einzuhalten.

3.2.5

dafür zu sorgen, dass die als Kundenbeauftragte ernannten Personen die durch diese Geschäftsbedingungen geschaffenen gesetzlichen Pflichten und Verbindlichkeiten verstehen und auf Verlangen der CorAd dafür zu sorgen, dass diese Personen schriftliche Verträge direkt mit der CorAd abschließen und sich verpflichten, die vorliegenden Geschäftsbedingungen einzuhalten;

3.2.6

angemessene steuerliche und rechtliche Beratung im Hinblick auf die Errichtung, den Erwerb und den Betrieb der juristischen Person erhalten zu haben;

3.2.7

zuzustimmen, dass die CorAd sich auf Mitteilungen des Kunden oder des Kundenbeauftragten hinsichtlich ihrer Entscheidung verlassen kann (aber keineswegs dazu verpflichtet ist), welche Maßnahmen sie für die Verwaltung der juristischen Person und für die Erbringung der Leistungen ergreifen muss.

3.2.8

alle persönlichen Steuern und die Körperschaftssteuern, die durch die Errichtung und den Betrieb der juristischen Person entstehen, vollständig zu zahlen.
 

4.

Schadloshaltung

 

Der Kunde sichert der CorAd und der juristischen Person gesamtschuldnerisch (für sich selbst und im Namen der Kundenbeauftragten) zu und veranlasst gegebenenfalls, dass die juristische Person der CorAd zusichert, die CorAd jederzeit schadlos zu halten:

4.1

hinsichtlich aller Klagen, Prozesse, Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Auslagen und Verbindlichkeiten (einschließlich Rechtsverfolgungskosten), die gegen die CorAd im Zusammenhang mit bzw. aufgrund des Erwerbs oder der Geschäftsaktivitäten der juristischen Person und der Erbringung der Leistungen anfallen, entstehen, eingeleitet werden oder drohen können; und

 

4.2

hinsichtlich aller Handlungen oder Unterlassungen der CorAd, unbeschadet etwaiger Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit seitens der CorAd oder etwaiger Haftung aufgrund von Betrug seitens der CorAd; und

4.3

hinsichtlich eines Versäumnisses der CorAd, ganz oder teilweise eine Anweisung oder ein Anliegen des Kunden oder des Kundenbeauftragten zu erfüllen und hinsichtlich aller Fehler oder unvollständigen, von der CorAd erhaltenen Anweisungen oder Anforderungen; und

4.4

hinsichtlich des Verlusts oder Schadens aufgrund der Verwendung von Fax oder E-Mail, einschließlich unverschlüsselter E-Mail, fehlgeschlagener oder unvollständiger Übertragung, Verzerrung sowie Verlust der Privatsphäre aufgrund von Viren oder Sonstigem; und

4.5

hinsichtlich aller Sanktionen, Geldbußen, Gebühren oder anderer dem Kunden und/oder Kundenbeauftragten und/oder der juristischen Person in Verbindung mit der juristischen Person und/oder den Leistungen entstandenen Verbindlichkeiten.

5.

Haftungsausschluss

5.1

CorAd lehnt ausdrücklich jegliche Haftung gegenüber den Kunden, den Kundenbeauftragten, der juristischen Person sowie ihnen verbundenen Dritten für (direkten oder indirekten) Schaden oder ihnen entstandenen Verlusten aufgrund der Errichtung, des Erwerbs und des Betriebs der juristischen Person und/oder der Erbringung der Leistungen durch oder für den Kunden, die Kundenbeauftragten, die juristische Person oder jede beliebige andere Person, außer bei böswilliger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

5.2

CorAd bietet keine steuerliche Beratung in irgendeiner Gerichtsbarkeit in Bezug auf die Bereitstellung von Leistungen noch anderen Umständen an. Dementsprechend müssen Kunden zu jeder Zeit Steuerberatung von ausschließlich unabhängigen und entsprechend qualifizierten professionellen Beratern einholen. CorAd übernimmt keinerlei Haftung für Verluste (einschließlich gesetzlicher Zinsen oder Strafen, Rechtsgebühren und andere Fachhonorare), die Kunden durch die Bereitstellung der Leistungen durch CorAd in Bezug auf Besteuerung erleiden.

5.3

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Assoziierten Partner der CorAd und sind auch im Falle vorvertraglicher Haftung oder Delikthaftung anwendbar.

5.4

Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die von der CorAd für die Erbringung der Leistungen erhaltene Vergütung.

5.5

Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegenüber der CorAd verjähren sechs Monate, nachdem der Kunde sich der den Anspruch untermauernden Umstände bewusst wird, spätestens aber drei Jahre nach dem Ereignis, das dem Anspruch zugrundeliegt.

6.

Pflichten des Kunden

6.1

Der Kunde verpflichtet sich, CorAd unter Einhaltung einer Frist von mindestens 90 Tagen seine Absicht schriftlich mitzuteilen, die Leistungen abzubestellen.

6.2

Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Änderung der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse der juristischen Person oder vor der Ernennung neuer Kundenbeauftragten bei CorAd eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese Anträge müssen gemäß den Anforderungen der CorAd schriftliche Angaben zu den beabsichtigten Veränderungen oder Ernennungen enthalten, einschließlich und ungeachtet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einer beglaubigten Kopie des Passes, Nachweis der Wohnanschrift und einen detaillierten Lebenslauf der jeweiligen Personen. Die CorAd behält sich das Recht vor, weitere Informationen und Unterlagen im Hinblick auf die beabsichtigten Veränderungen anzufordern und derartige Anträge abzulehnen.

6.3

Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechte und Vorteile aus diesen Geschäftsbedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der CorAd abzutreten, zu übertragen, in Rechnung zu stellen oder anderweitig damit zu handeln (Die CorAd kann ihre Genehmigung nach freiem Ermessen vorenthalten).

6.4

Der Kunde verpflichtet sich und veranlasst, dass die Kundenbeauftragten sich verpflichten:

6.4.1

sicherzustellen, dass die juristische Person alle für sie verbindlichen Gesetze einhält und dass sie nicht für illegale Zwecke verwendet wird; und

6.4.2

sicherzustellen, dass alle in die juristische Person eingebrachten Vermögenswerte rechtmäßiges Eigentum des Kunden sind und sämtliche Angaben zur Quelle der Geldmittel zu liefern; und

6.4.3

sicherzustellen, dass die in die juristische Person eingebrachten Vermögenswerte in keiner Weise mit illegalen Aktivitäten verbunden sind; und

6.4.4

die CorAd unverzüglich über alle Angelegenheiten informieren, die der juristischen Person schaden und/oder die Bereitschaft oder Fähigkeit der CorAd beeinflussen könnten, die Leistungen zu erbringen bzw. weiterhin zu erbringen; und

6.4.5

die CorAd unverzüglich über die Art der Aktivitäten und der Geschäftstätigkeit der juristischen Person zu informieren und vor der Durchführung wesentlicher Änderungen an diesen Aktivitäten die schriftliche Genehmigung der CorAd einzuholen; und

6.4.6

vor der Aufgabe einer Anzeige oder einer öffentlichen Bekanntgabe in Bezug auf die juristische Person bzw. der von ihr unternommenen Aktivitäten die schriftliche Genehmigung der CorAd einzuholen; und

6.4.7

der CorAd unverzüglich alle vertraglichen, finanziellen und sonstigen Informationen über Vermögen, Transaktionen, Handels- und Geschäftstätigkeit der juristischen Person mitzuteilen; und

6.4.8

der CorAd jederzeit alle ihr im Zusammenhang mit der juristischen Person und/oder der Erbringung der Leistungen entstandenen und fälligen Gebühren, Aufwendungen und Auslagen zu zahlen (einschließlich der von der CorAd für die Erbringung der Leistungen berechneten Gebühren).

7.

Zusätzliche Pflichten des Kunden, wenn CorAd Assoziierte Partner stellt

7.1

Stellt die CorAd Assoziierte Partner, verpflichten sich die Kunden, die juristische Person jederzeit ausreichend mit finanziellen Mitteln auszustatten, um ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit jederzeit erfüllen zu können, und auf Verlangen der CorAd oder ihrer Assoziierten Partner der juristischen Person oder der CorAd in ihrem Namen die erforderlichen Beträge zu zahlen, um es der juristischen Person zu ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten (einschließlich der Gebühren der CorAd) vollständig zu begleichen.

7.2

Stellt die CorAd Assoziierte Partner, verpflichtet sich der Kunde und veranlasst, dass auch die Kundenbeauftragten sich verpflichten:

7.2.1

die CorAd unverzüglich über alle Begebenheiten, die der juristischen Person schaden könnten, sowie über alle für das Management, die Geschäftstätigkeit und die Angelegenheiten der juristischen Person wesentlichen Begebenheiten zu informieren; und

7.2.2

auf schriftliche Anforderung der CorAd unverzüglich entsprechende Informationen zu liefern, um es den Assoziierten Partnern der CorAd zu ermöglichen, den Jahresbericht und andere gesetzlich vorgeschriebenen Berichte, die Rechnungslegung und sonstige Aufstellungen in Bezug auf die juristische Person zu erstellen; und

7.2.3

unverzüglich den Erfordernissen entsprechend umfassende Angaben zu allen Kunden / Zulieferern und anderen Dritten zu machen, um das Audit-Management zu erleichtern; und

7.2.4

ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der CorAd Vermögenswerte der juristischen Person, einschließlich der von ihr ausgegebenen Aktien nicht zu zweckentfremden, abzutreten, zu veräußern, zu verpfänden, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen. Die CorAd behält sich das Recht vor, weitere Informationen zu derartigen Absichten anzufordern und entsprechende Anträge abzulehnen.

7.2.5

die CorAd umgehend schriftlich auf alle laufenden oder drohenden Gerichtsverfahren, Ansprüche und Forderungen gegen die juristische Person oder die Assoziierten Partner der CorAd hinzuweisen.

7.3

Sind der Kunde oder die Kundenbeauftragten Empfänger einer von der juristischen Person ausgestellten Vollmacht, verpflichten sie sich, jederzeit:

7.3.1

nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber der juristischen Person, der CorAd und den Assoziierten Partnern zu handeln;

7.3.2

genaue Finanz- und Geschäftsaufzeichnungen zu führen und sie auf Verlangen der CorAd auszuhändigen;

7.3.3

der CorAd umgehend schriftliche Informationen zur Geschäftstätigkeit der juristischen Person zugehen zu lassen, falls diese einen Interessenskonflikt zwischen der juristischen Person und/oder der CorAd und den Assoziierten Partnern zur Folge haben könnte.

7.3.4

jedes Mal die CorAd umgehend schriftlich zu informieren, wenn eine Vollmacht ausgeübt wird, sowie schriftliche Einzelheiten zu allen Handlungen mitzuteilen.

7.4

Stellt die CorAd Assoziierte Partner, hat sie das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die sie nach freiem Ermessen für angemessen hält, um die Interessen und/oder Vermögenswerte der juristischen Person zu schützen; dies zu Lasten des Kunden oder der juristischen Person, einschließlich fachmännischer Beratung, die die CorAd für notwendig erachten könnte.

8.

Mitteilungen

8.1

Mitteilungen, Anfragen, Genehmigungen, Einverständniserklärungen, Mahnungen, Anweisungen, Aufforderungen und sonstiger Informationsaustausch, der nach diesen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zugelassen ist (nachfolgend “Mitteilungen”) bedürfen der Schriftform und sind vom Absender selbst oder in seinem Namen zu unterzeichnen. Alle Mitteilungen sind: 

(a)der Empfängerpartei an die Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu senden oder zu überbringen, die der Senderpartei zuletzt schriftlich genannt wurde; und 

 (b)ist zu Händen der Person zu adressieren, die der Senderpartei von der Empfängerpartei für diese Zwecke zuletzt schriftlich mitgeteilt wurde.  

 Jede diesbezügliche Änderung ist für ihre Wirksamkeit der anderen Vertragspartei in Übereinstimmung mit dieser Klausel 8 mitzuteilen

8.2

Die Zustellung einer Mitteilung muss auf eine der nachfolgend genannten Weisen erfolgen:

8.2.1

der genannten Person persönlich gemäß Klausel 8.1;

8.2.2

per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein. Zum Nachweis der Zustellung sollte es genügen, nachzuweisen, dass der Umschlag mit der Mitteilung korrekt adressiert, das Porto gezahlt und der Brief bei der Post aufgegeben wurde;

8.2.3

per Einwurf der Mitteilung in den Briefkasten der Empfängerpartei oder durch Versand als Fax (vorausgesetzt, ein Ausdruck des Faxes wird innerhalb von 24 Stunden per Post verschickt);

8.2.4

mit entsprechender vorheriger Zustimmung der CorAd als verschlüsseltes E-Mail, das der Handlungsbevollmächtigte verschickt.

8.3

Eine Mitteilung gilt als erhalten:

8.3.1

bei persönlicher Zustellung zum Zeitpunkt dieser Zustellung;

8.3.2

bei Einschreiben bzw. Einschreiben/Rückschein zum Zeitpunkt der ersten versuchten Zustellung;

8.3.3

bei Übertragung als Fax oder E-Mail in das Land der Empfängerpartei, soweit es zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgt, zum Zeitpunkt der Übertragung bzw. ansonsten am darauf folgenden Geschäftstag.

8.4

Der Kunde erkennt an, dass CorAd an behördliche und andere Pflichten gebunden ist, gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Rechtssystems, in dem die Leistungen erbracht werden, des Rechtssystems, in dem die juristische Person gegründet oder errichtet wurde und/oder der Rechtssysteme, in denen die juristische Person Geschäfte tätigt, und stimmt zu, dass alle von der CorAd oder den Assoziierten Partnern vorgenommenen Handlungen, um diese Gesetze und Vorschriften zu erfüllen, keine Verletzung ihrer Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen seitens der CorAd oder ihrer Assoziierten Partner darstellen.

8.5

CorAd ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die sie als ungesetzlich oder ungebührlich oder schädlich für die CorAd, die Assoziierten Partner oder die juristische Person ansieht.

8.6

CorAd ist berechtigt, umgehend und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden, den Kundenbeauftragten oder der juristischen Person in Verbindung mit einer bestimmten Angelegenheit eine (weitere) Maßnahme nicht auszuführen oder nach freiem Ermessen eine andere ihr als angemessen oder ratsam erscheinende Maßnahme zu ergreifen,

8.6.1

soweit dies nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen zulässig ist; oder

8.6.2

falls CorAd um Anweisungen vom Kunden oder den Kundenbeauftragten  bittet und sie innerhalb von 30 Tagen nach der Anfrage keine Anweisungen erhält; oder

8.6.3

falls die Dringlichkeit der Angelegenheit eine Maßnahme innerhalb eines kürzeren Zeitraums erfordert.

8.7

Ungeachtet dieser Klausel 8. erklärt sich der Kunde unwiderruflich einverstanden, dass CorAd ohne Verpflichtung, dies dem Kunden oder den Kundenbeauftragten mitzuteilen, Maßnahmen ergreifen kann, die sie nach freiem Ermessen als angemessen ansieht, was u.a. einschließt:

(a) die juristische Person löschen, auflösen oder abwickeln zu lassen; oder
(b) allen oder einigen der Assoziierten Partner der CorAd zu kündigen; 
oder
(c) sämtliche oder einen Teil der Aktien, des Kapitals oder der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der juristischen Person auf den Namen des Kunden zu übertragen;
oder
(d) den Kunden als Geschäftsführer, Führungskraft, Manager, Treuhänder oder Protektor der juristischen Person zu ernennen; oder
(e) eine Maßnahme zu ergreifen, die sie nach freiem Ermessen als angemessen oder ratsam ansieht.

 und derartige Maßnahmen beschränken sich auf folgende Fälle:

8.7.1

Die juristische Person ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Assoziierten Partner der CorAd sind Gesellschafter oder Führungskräfte dieser Gesellschaft; oder

8.7.2

die juristische Person ist eine Personengesellschaft und die Assoziierten Partner der CorAd sind Gesellschafter dieser Personengesellschaft.

9.

Gebühren und Zahlung der Gebühren

9.1

Die “CorAd-Gebühren und Auslagen” basieren auf festen Gebühren für die Erbringung angebotener und menügesteuerter/aufgabenbezogener Leistungen (nachfolgend “feste Gebühren ”), die regelmäßig veröffentlicht werden. Alle anderen Gebühren werden auf Zeitbasis berechnet (nachfolgend “variable Gebühren”), die in Einheiten von 1/10 Stunde erfasst werden. Die für Kunden-Angelegenheiten aufgewandte Zeit umfasst Buchhaltungstätigkeiten sowie Meetings, Recherche, Korrespondenz, Telefonate (Ein- und Ausgang) und Geschäftsreisen. Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MWSt) und unterliegen gegebenenfalls der jeweils gültigen MWSt.

9.2

Die CorAd stellt dem Kunden Rechnungen für die

(a) festen Gebühren jährlich im Voraus aus, soweit nichts anderes vereinbart wird; und 
(b) vierteljährlich rückwirkend für variable Gebühren.

9.3

 Eine solche Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen, weder durch Aufrechnung, Gegenforderung, Abschlag, Minderung noch anderweitig. Alle Bankgebühren und Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

9.4

Der rechtmäßige Besitz an der juristischen Person geht erst auf den Kunden über, wenn CorAd die Gebühren, einschließlich der gesetzlichen Steuern und Abgaben, vollständig erhalten hat. Erstattungen sind nicht möglich, nachdem ein Auftrag bearbeitet worden ist. Ebenso wenig sind Erstattungen möglich, wenn CorAd die Erbringung der Leistungen einstellt.

9.5

CorAd erbringt keine Leistungen, solange sie nicht den vollen Betrag der in Bezug auf die juristische Person sowie die Erbringung der Leistungen fälligen Gebühren und Auslagen erhalten hat.

9.6

Die Gebühren sind in CorAds regelmäßig veröffentlichtem Gebührenverzeichnis angegeben oder richten sich nach den Mitteilungen an bzw. den Vereinbarungen mit dem Kunden.

9.7

CorAd und die Assoziierten Partner der CorAd, ihre Führungskräfte, Handlungsbevollmächtigten und Angestellten haben das Recht, Provisionen Dritter oder bezahlte oder künftig zahlbare Gebühren einzubehalten, ungeachtet dessen, dass Provision oder Gebühren direkt oder indirekt für die Erbringung der Leistungen durch CorAd bzw. anderweitig in Verbindung mit der juristischen Person zahlbar sind.

9.8

Bleiben die Gebühren für die Leistungen mehr als 90 Tag offen, kann CorAd nach freiem Ermessen die Leistungen umgehend einstellen und/oder die Zahlung aus den Vermögenswerten der juristischen Person und/oder des Kunden erlangen. In derartigen Fällen behält sich CorAd das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen als beendet zu behandeln, ohne dass weitere Pflichten, mit Ausnahme etwaig fortdauernder Vereinbarungen oder Versprechen seitens der Kundenbeauftragten gegenüber CorAd bestehen, und nach den Bestimmungen der Klauseln 8.6 und 8.7 der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu handeln.

9.9

CorAd und die Assoziierten Partner der CorAd, ihre Officer, Handlungsbevollmächtigten und Angestellten haben das Recht, Provisionen Dritter oder bezahlte oder künftig zahlbare Gebühren einzubehalten, ungeachtet dessen, dass Provision oder Gebühren direkt oder indirekt für die Erbringung der Leistungen durch CorAd bzw. anderweitig in Verbindung mit der juristischen Person zahlbar sind.

 9.10

 Falls CorAd die Erbringung der Leistungen einstellt oder der Kunde CorAd mitteilt, dass er die juristische Person nicht länger benötigt, zahlt der Kunde der CorAd alle Gebühren und Kosten, die CorAd im Zusammenhang mit der Löschung, der Auflösung, der Liquidation oder der Übertragung der juristischen Person entstehen (einschließlich CorAds Mindestgebühren für Übertragung oder Beendigung).

 9.11

 Falls der Kunde CorAd auffordert, die Geschäftsführung oder die Verwaltung auf die juristische Person zu übertragen oder falls CorAd den Kunden auffordert, die Geschäftsführung oder die Verwaltung der juristischen Person auf einen anderen Dienstleister oder ein anderes Dienstleistungsunternehmen zu übertragen, ist CorAd nicht verpflichtet, die juristische Person zu übertragen, solange die ausstehenden Gebühren (einschließlich der gesetzlichen Gebühren, Abgaben, Steuern und anderer Aufwendungen Dritter, zusammen mit den Übertragungs- und Beendigungsgebühren der CorAd) nicht vollständig gezahlt wurden.

9.12

Soweit der Kunde Ratenzahlungen an CorAd aus den Gebührennoten oder Rechnungen der CorAd leistet, behält sich CorAd das Recht vor, von den erhaltenen Summen zunächst die eigenen Gebühren einzubehalten und dann erst die Zahlung der gesetzlichen Gebühren, Abgaben, Steuern oder Zahlungen an andere Dritte vorzunehmen.

10.

Provisionen - Retrozessionen

10.1

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat CorAd das Recht, alle Provisionen und Retrozessionen zu behalten, die sie zeitweise von Bank-, Versicherungs-, Wertpapierhandel-, Liegenschaftsverwaltungs-, Investment- und Fondmanagement und anderen Dienstleistern erhält, denen sie Geschäftsmöglichkeiten unter ihrer Regie eröffnet.

11.

Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1

CorAd verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, alle ihr von den Kundenbeauftragten oder der juristischen Person ausgehändigten vertraulichen Informationen nach besten Kräften vertraulich zu halten. CorAd schützt in Übereinstimmung mit ihren gesetzlichen Pflichten alle persönlichen Informationen und Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verwendung und Enthüllung.

11.2

Im Rahmen der von ihr erbrachten Leistungen sammelt CorAd persönliche Informationen und Daten, die den Kunden, die Kundenbeauftragten und die juristische Person betreffen, und verwendet diese persönlichen Daten und Informationen, um die Erbringung der Leistungen zu erleichtern, und verwendet möglicherweise die Daten und Informationen, um in Abständen Informationen, Hinweise, Richtlinien, Ratschläge und im Rahmen des Marketing Informationen zu den Leistungen sowie alle Informationen zu geben, die CorAd jeweils zur Verfügung stellt.

11.3

CorAd behält sich das Recht vor, die Vertraulichkeitsverpflichtung und den Datenschutz gemäß Klauseln 9.1 und 9.2 als nicht anwendbar anzusehen und Dritten vertrauliche oder persönliche Informationen und Daten offenzulegen, wenn der Gesetzgeber dies vorschreibt oder wenn Dritte dies fordern, damit CorAd seine Leistungen erbringen kann oder wenn es CorAd nicht möglich ist, eine Mitteilung des Kunden oder des Handlungsbevollmächtigten zu erhalten und sie der Ansicht ist, dass es im Interesse des Kunden und/oder der Kundenbeauftragten und/oder der juristischen Person sei, die vertraulichen oder persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben.

11.4

Soweit nicht anderweitig in diesen Geschäftsbedingungen zugelassen, werden alle gesammelten persönlichen Informationen und Daten ausschließlich für diese Zwecke verwendet und werden niemals verkauft, verliehen, verleast oder anderweitig außerhalb der CorAd verteilt. Der Kunde und die Kundenbeauftragten akzeptieren, dass dies bedeuten kann, dass persönliche Informationen in Länder übertragen werden, in denen es keinen angemessenen Datenschutz in Übereinstimmung mit den Artikeln 26 (1) der EU-Richtlinie 95 / 46 / EC über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr gibt.

11.5

Unbeschadet der Vertraulichkeitspflicht behält sich CorAd das Recht vor, für andere Kunden zu handeln (einschließlich Konkurrenten der juristischen Person, des Kunden oder der Kundenbeauftragten).

11.6

Alle Berichte, Briefe, Informationen und Hinweise, die CorAd dem Kunden, den Kundenbeauftragten oder der juristischen Person gibt, werden ausschließlich für den Zweck der Erbringung der Leistungen und unter der Bedingung gegeben, dass der Kunde und die Kundenbeauftragten vertrauliche oder andere von der CorAd zur Verfügung gestellten Informationen nur nach Genehmigung der CorAd an Dritte weitergibt, mit Ausnahme ihrer Rechtsanwälte, Buchhalter und anderen fachlichen Berater.

11.7

Ungeachtet der Bestimmungen in dieser Klausel 11., hat CorAd das Recht und wird hiermit unwiderruflich dazu autorisiert, sämtliche Korrespondenz, Briefe, Faxe, E-Mails und andere von CorAd in Bezug auf die Erbringung der Leistungen oder auf die juristische Person, den Kunden oder die Kundenbeauftragten erhaltenen Mitteilungen zu öffnen, zu lesen und zu kopieren.

12.

Einstellung der Leistungen

12.1

CorAd hat das Recht mit einer schriftlichen Mitteilung, die Erbringung der Leistungen einzustellen, falls:

12.1.1

nach begründeter Meinung der CorAd der Kunde oder die Kundenbeauftragten die vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht in vollem Umfang einhalten;

12.1.2

es zur Kenntnis der CorAd gelangt, dass die juristische Person für Aktivitäten genutzt wird, die weder in dem der CorAd vom Kunden ausgehändigten Antrag noch in den später mitgeteilten und schriftlich von der CorAd akzeptierten Vereinbarungen erwähnt werden;

12.1.3

im Todesfall des Kunden sowie im Todesfall einer, soweit zutreffend, verbundenen Person, wenn es der Kunde versäumt bzw. versäumt hat, eine angemessene Regelung im Hinblick auf die Angelegenheiten und die Eigentümerschaft der juristischen Person zu treffen;

12.1.4

der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder insolvent wird, ein Verwalter über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens oder seines Unternehmens eingesetzt wird, einen Vergleich oder eine Absprache mit seinens Gläubigern schließt, eine ähnliche Maßnahme infolge von Schulden ergreift oder erleidet oder wenn eine Verfügung oder ein Beschluss über seine Auflösung oder Liquidation ergeht (aus einem anderen Grund als für einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Reorganisation bei Zahlungsfähigkeit) oder ein ähnliches oder analoges Ereignis oder Verfahren in einem beliebigen Rechtssystem erleidet, einschließlich einer gravierenden Wertminderung seiner Vermögenswerte;

12.1.5

es zu einer Änderung der Eigentümerschaft oder Kontrolle der Dach- oder der Muttergesellschaft der juristischen Person oder der juristischen Person selbst kommt (Der Kunde verpflichtet sich, CorAd spätestens 30 Tage vor dem Eintreten einer beabsichtigten Änderung der Eigentümerschaft oder Kontrolle zu benachrichtigen);

12.1.6

ein Gerichtsverfahren gegen die juristische Person, den Kunden oder die Kundenbeauftragten angestrengt wird (einschließlich einer einstweiligen Verfügung oder eines Untersuchungsverfahrens).

12.2

In allen in Klausel 12.1 genannten Fällen behält sich CorAd das Recht vor, Maßnahmen gemäß Klausel 8.7 zu ergreifen und die vorliegenden Geschäftsbedingungen als beendet zu betrachten, ohne dass eine weitere Verpflichtung seitens der CorAd besteht. Im Falle der Beendigung verpflichtet sich CorAd:

(a) alle Aufzeichnungen und Informationen aufzubewahren, bis CorAd den vollen Betrag der in Bezug auf die juristische Person sowie die Erbringung der Leistungen fälligen Gebühren und Auslagen erhält; und 

(b)Unterlagen (einschließlich aktueller Geschäftsbücher) nur bis zu dem angegebenen Zeitpunkt der Beendigung auszuhändigen; und

 (c)den Jahresabschluss für ein bestimmtes Geschäftsjahr zu erstellen und auszuhändigen, falls der Kunde zum Ende dieses Geschäftsjahres Kunde ist.

12.3

CorAd kann nach freiem Ermessen die Erbringung der Leistungen einstellen, nachdem sie dem Kunden oder dem Handlungsbevollmächtigten unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen eine Mitteilung gemäß Klauseln 8.1, 8.2 und 8.3 über ihre Absicht gegeben hat.

12.4

CorAd kann per Mitteilung an den Kunden, die Kundenbeauftragten oder den Handlungsbevollmächtigten die Erbringung der Leistungen fristlos einstellen, wenn der Kunde oder die Kundenbeauftragten die Bestimmungen der Klauseln 2 oder 3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen verletzt.

12.5

Der Kunde und die Kundenbeauftragten für sich selbst und als Bevollmächtigte für und im Namen der juristischen Person erkennen an, dass CorAd nach Einstellung ihrer Leistungen gemäß geltenden Gesetzen weitergehende behördliche und treuhänderische Pflichten haben kann. Entsprechend kann CorAd (ist jedoch nicht verpflichtet), ungeachtet ihrer Rechte, weiterhin Leistungen erbringen, um ihren Pflichten nachzukommen und hat das Recht, für die Erbringung der Leistungen Gebühren zum geltenden Gebührensatz zu berechnen.

13.

Höhere Gewalt

13.1

Falls eine der beiden Vertragsparteien dieser Geschäftsbedingungen durch ein Ereignis höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer Pflichten ab- oder aufgehalten wird, hat diese Vertragspartei die andere umgehend unter Angabe der Art und des Ausmaßes der durch höhere Gewalt verursachten Umstände zu benachrichtigen und ist, vorbehaltlich der Zustellung dieser Mitteilung und der Einhaltung der Klausel 13.2, von der Haftung bezüglich der durch höhere Gewalt verhinderten Erfüllung ihrer Pflichten entbunden, solange das Ereignis höherer Gewalt anhält und darüber hinaus, bis die Vertragspartei unter Einsatz zumutbarer Anstrengungen ihre betroffenen Tätigkeiten wieder aufnehmen und ihre Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen erfüllen kann.

13.2

Die Vertragspartei, die den Anspruch geltend macht, von der Erfüllung ihrer Pflichten aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgrund höherer Gewalt ab- oder aufgehalten worden zu sein, verpflichtet sich,  

(a)unter Einsatz aller ihr zumutbaren Anstrengungen die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern und es [soweit möglich] baldmöglichst zu beenden; und/oder  

(b)eine Lösung zu finden, mit deren Hilfe die Geschäftsbedingungen trotz des Weiterbestehens des Ereignisses höherer Gewalt erfüllt werden können; sowie auf jeden Fall die andere Vertragspartei umgehend zu informieren, welche Maßnahmen sie dazu ergreift.

14.

Gesamte Vereinbarung

14.1

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen im Hinblick auf ihren Geschäftsgegenstand und ersetzen alle früheren Vereinbarungen und Unterredungen sowie den Schriftverkehr in dieser Angelegenheit.

14.2

Die Ausübung, Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts sowie die Inanspruchnahme, Nichtinanspruchnahme oder verspätete Inanspruchnahme eines Rechtsmittels seitens CorAd gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar.

14.3

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen begründen eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit. Um jeden Zweifel zu vermeiden, die Beziehung zwischen der CorAd und dem Kunden und den Kundenbeauftragten ist eine Beziehung zwischen unabhängigen und selbständigen Unternehmern.

Die Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen begründen keine Beziehung der Vertragsparteien als Teilhaber, Joint Venture oder Miteigentümer oder als Angestellter oder Vertreter der jeweils anderen und ermächtigen keine der Vertragsparteien, für die andere zu handeln, sie zu binden oder anderweitig eine Verpflichtung im Namen der anderen zu schaffen oder anzunehmen, und keine Vertragspartei darf in einer Weise auftreten, als wäre sie befugt, dies zu tun.

14.4

Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, schließen maskulin verwendete Begriffe die feminine Form ein und im Singular verwendete Begriffe beziehen den Plural ein und umgekehrt.

15.

Änderungen / Verzichtserklärungen

15.1

Eine Ergänzung oder Änderung dieser Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form abgefasst und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur gültig, wenn er in schriftlicher Form abgefasst und von derjenigen Vertragspartei unterzeichnet ist, die dadurch belastet wird.

16.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

16.1

Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich englisches Recht anzuwenden; das Abkommen der Vereinten Nationen bezüglich der Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2

London (England) ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen entstehen können.

17.

Sonstiges

17.1

Angebote der CorAd sind in schriftlicher Form vorzulegen und gelten für einen Zeitraum von zwei Wochen ab dem Datum des Angebots, soweit kein anderer Zeitraum festgelegt ist.

17.2

Die in dem schriftlichen Angebot enthaltenen Informationen bilden die ausschließliche Grundlage für die von der CorAd zu erbringenden Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor Auftragserteilung das Angebot sorgfältig zu prüfen.

17.3

 Mit der Bereitstellung der juristischen Person und/oder der Erbringung der Leistungen sanktioniert, befürwortet oder billigt CorAd in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, eine Handlung oder Unterlassung seitens des Kunden, der Kundenbeauftragten oder der juristischen Person oder irgendeiner Person, eines Betriebs oder eines Unternehmens in einem beliebigen Rechtssystem ebenso wenig wie die Nutzung der juristischen Person und der Leistungen für irgendeinen Zweck, noch ist sie entsprechend zu interpretieren.

17.4

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall vereinbaren CorAd und der Kunde oder die Kundenbeauftragten einvernehmlich, die ungültige Bestimmung mit einer anderen, gültigen Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkung der Zielsetzung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Vereinbarung, kann jede der beiden Vertragsparteien das zuständige Gericht ersuchen, die ungültige Bestimmung zu ersetzen.

17.5

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder Handlungen, die dem vorgesehenen Zweck dieser Geschäftsbedingungen entgegenstehen, versuchen CorAd und der Kunde bzw. die Kundenbeauftragten zunächst, eine gütliche Einigung zu finden. Wird innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem eine der Vertragsparteien eine gütliche Einigung verlangt, keine gütliche Einigung erreicht, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen bzw. ihrer Verletzung, ihrer Beendigung oder ihrer Unwirksamkeit endgültig gemäß englischem Recht an den jeweiligen Gerichten Londons beigelegt.

17.6

Die hier festgelegten Bestimmungen sind Grundlage aller Vertragsbeziehungen der CorAd. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Teil der Vertragsbeziehung mit CorAd, wenn diese ihnen ausdrücklich und in schriftlicher Form zustimmt.

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